Sanierung des Unternehmens rechtzeitig einleiten
Befindet sich ein Unternehmen erst einmal in finanzieller Schieflage, sind zeitnah die notwendigen Entscheidungen für eine Sanierung zu treffen. Dies bereits, um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden. In der Regel kennt niemand das Unternehmen besser, als dessen Geschäftsleitung. Sie überblickt
- die Dienstleistungs- oder Produktionsabläufe,
- kann die Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter beurteilen, weiß zumeist auch,
- aus welchen Gründen wirtschaftlich der Schuh drückt.
Kenntnisse, die der neu hinzugezogene (Unternehmens-)Berater so zunächst nicht haben kann.
Abstimmung mit der Geschäftsführung
Soll sich dessen Arbeitsleistung nicht in langer Ursachensuche erschöpfen, ist eine enge Abstimmung mit der Geschäftsführung geboten. Zielführend ist es, wenn der Berater auch Praktiker ist. Also durch Zeugnisse nachweisen kann, dass er kleine und mittelständische Unternehmen langjährig mit Erfolg geleitet hat. Im Weiteren muss Expertise auf jenen Fachgebieten vorhanden sein, die vom künftigen Auftraggeber als erfolgsgefährdend erkannt wurden.
zur Vorbereitung der Sanierung ist offen miteinander zu sprechen
An dieser sensiblen Stelle ist offen miteinander zu kommunizieren. Warum sucht die, in aller Regel hochqualifizierte und erfahrene Unternehmensleitung, nach personeller Unterstützung?
Die Kombination der wechselseitig vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten kann die Lösung der betrieblichen Probleme bewirken. Dabei kommt auch den sogenannten Softskills, beispielsweise der Fähigkeit zum vertrauensvollen Umgang mit der Belegschaft, soweit vorhanden auch dem Betriebsrat, Bedeutung zu.
Ob eine Zusammenarbeit Aussicht auf Erfolg hat, läßt sich bei einem persönlichen Vorstellungstermin besprechen. Erste Informationen zu hier vorhandenen Kenntnissen auf den Gebieten
- Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung (§ 270b InsO)
- Personalwesen und Sozialversicherungsrecht
- Haftung der Geschäftsführung
- Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Compliance
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