Rechtsberatung für Unternehmen
Bewerbung als Mitarbeiter
Hinweis: Die auf dieser Internet-Präsenz vorgestellten Tätigkeiten dürfen von mir nur in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erbracht werden (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Warum? Freiberufliche Beratung auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts darf im Wesentlichen nur von Personen mit Befähigung zum Richteramt und Zulassung als Rechtsanwalt angeboten werden. Diese Qualifikation liegt hier nicht vor.
Jedoch: Es ist statthaft, als angestellter Wirtschaftsjurist (Arbeitnehmer) für Sie als Arbeitgeber tätig zu werden (interne Beratung). Voraussetzung ist der Abschluß eines Arbeitsvertrages. Dessen Modalitäten sind selbstverständlich verhandelbar.
Berufserfahrung in geschäftsführenden Positionen
Der Verfasser dieser Internet-Präsenz war in leitenden Funktionen auf dem umkämpften Wettbewerbsmarkt des Krankenhaus- und Gesundheitswesens tätig. In dieser Eigenschaft hat er Unternehmen saniert sowie Auseinandersetzungen auf den Gebieten des Insolvenz- und Wirtschaftsrechts geführt. Näheres
- zum beruflichen Werdegang (Lebenslauf und Zeugnisse bitte hier anfordern)
- zu den Gehaltsvorstellungen
- zur zeitlichen Befristung des Arbeitsverhältnisses
finden Sie, wenn Sie vorstehend anklicken.
Erfolgreich bestandener Prüfungslehrgang gemäß Fachanwaltsordnung
Als einer der wenigen berufsfremden hat der Autor den Prüfungslehrgang zum Fachanwalt gemäß §§ 4, 4a, 11 der Fachanwaltsordnung erfolgreich abgeschlossen. Also jene Ausbildung, die niedergelassene Rechtsanwälte absolvieren, um den Titel Fachanwalt führen zu dürfen.
Aufgrund fehlender volljuristischer Qualifikation ist Rechtsberatung als Anwalt nicht möglich. Jedoch, wie bereits gesagt, als angestellter Mitarbeiter des eigenen Arbeitgebers.
um etwaige Mißverständnisse zu vermeiden:
Der Verfasser war zu keinem Zeitpunkt für den Studiengang Jura (Ausbildung zum Volljuristen) an einer Hochschule eingeschrieben. Er hat somit nicht an einer Prüfung zum ersten oder zweiten Staatsexamen teilgenommen.
Die wirtschaftsrechtliche Ausbildung fand berufsbegleitend an der Universität des Saarlandes statt (Abschluß: Master of Laws).
Die Zulassung zum theoretischen Teil der Fachanwaltsprüfung (gemäß §§ 4, 4a, 11 FAO) wurde aufgrund des wirtschaftsrechtlichen Abschlusses bewilligt.